AGB

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Form und Art GmbH
(
Stand 01.01.2018)

  • Bewerbung: Zusendung des Bewerbungsbogens, einige Bilder Ihrer Arbeiten sowie eine Ansicht der Gesamtpräsentation. Eine elektronische Übermittlung des Bewerbungsmaterials ist ebenfalls möglich.

  • Zur Anmeldung für einzelne Märkte ist das komplett ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular erforderlich. Es entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag, wenn sie innerhalb einer Woche keine Absage von uns bekommen sollten (telefonisch oder per Mail).

  • Die Rechnung erhalten Sie von uns 4 Wochen vor der Veranstaltung und sollte innerhalb von 2 Wochen beglichen werden.

  • Ein Rücktritt aus dem Vertrag kann nur schriftlich erfolgen und ist rechtswirksam, wenn der Veranstalter dies schriftlich billigt. In diesem Fall zahlt der Aussteller bis vier Wochen vor der Veranstaltung die Hälfte der Standkosten, danach wird der volle Betrag fällig.

  • Die Zuweisung des Standplatzes erfolgt von dem Veranstalter vor Ort. Platzansprüche von vorherigen Veranstaltungen können nicht geltend gemacht werden. Ein Aufbau ohne vorherige Begleichung der Standkosten ist nicht möglich!

  • Die Durchgänge vor und zwischen den Ständen sind freizuhalten. Rettungswege dürfen auf keinen Fall zugestellt werden.

  • Für ausreichende, energiesparende Beleuchtung ist selbst zu sorgen. Kabel und Lampen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

  • Es darf nur angemeldete Ware zum Verkauf angeboten werden.

  • Lebensmittel und Körperpflegemittel müssen ordnungsgemäß deklariert werden. Außerdem sind beim Verkauf offener Lebensmittel alle Hygienevorschriften zu beachten.

  • An jedem Verkaufsstand ist gut sichtbar ein Namensschild mit vollständiger Adresse des Anbieters anzubringen.

  • Aller anfallende Müll ist von jedem Aussteller selbst zu entsorgen. Der Standplatz und das Umfeld sind besenrein zu hinterlassen.

Haftung:

  • Sollte der Markt aus zwingenden Gründen, die der Veranstalter oder der Vermieter nicht verschuldet haben, ausfallen oder abgebrochen werden müssen, können keine Regressansprüche geltend gemacht werden.

  • Ebenso wenig kann Schadensersatz gefordert werden, wenn die allgemeine Stromzufuhr unterbrochen ist.

  • Für Schäden an Personen oder an Gegenständen, die durch den Aussteller selbst oder durch seinen Stand verursacht werden, haftet der Verursacher uneingeschränkt selbst.

    Gerichtsstand: Gelsenkirchen



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